Hallo,
Ein ArbN ist vom 25. 07. bis 02. 09. 05 ununterbrochen krankgeschrieben (Knöchelprellung). Bei einem Krankenbesuch am 25. 08. teilt der ArbN mit, dass er noch einige Zeit krank sein wird. Der ArbG erfährt am 29. 08., dass dieser ArbN am 27. 08. bei einem Fußballpokalspiel aktiv mitgespielt hat und kündigt außerordentlich.
Der ArbN teilt daraufhin mit, laut Aussage der Krankenkasse besteht bei einer AU-Folgebescheinigung an Wochenenden keine Krankheit!
Glaube ich nicht! Oder irre ich mich da?

Gruß
Steffen