Erstellt am 06.09.2005 um 13:48 Uhr von viktor
Der Informationsanspruch besteht gegen dem Unternehmer. Wenn dies die Gesellschafter sind, müssen diese die Auskunft erteilen. Hierzu können sie einen Geschäftsführer bevollmächtigen. Wenn dieser aber selbst dumm gehalten wird, würde ich mich direkt an die Gesellschafter wenden.
Zu beachten wäre, dass die Gesellschafter wahrscheinlich noch weniger zum Thema BetrVG wissen als der Geschäftsführer - also konkret Vortragen was man will und warum man diese Auskünfte braucht.