Erstellt am 01.09.2005 um 20:21 Uhr von Rollie
Ich würde von einem Mitbestimmungsrecht ausgehen.
Im Rahmen einer BV wäre der Mitarbeiter gezwungen, sich daran zu beteiligen und der BR könnte Einfluß auf die Nutzung der Daten nehmen.
Erstellt am 01.09.2005 um 22:35 Uhr von otto
Guten Abend Ernst!
Natürlich ist dieses Vorhaben des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig. Rechtsgrundlagen: § 87 Abs. 1 Nr. 6 und/oder 1 BetrVG.
Wenn der BR dieser Regelung zustimmt - und vielleicht muß er das tun, weil die Sicherheitsinteressen des Arbeitgebers wirklich überragend sind -, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Fingerabdrücke "abzuliefern". Der/die Arbeitnehmer/in hat dann keine rechtliche Handhabe, die Abgabe der Fingerabdrücke zu verweigern - immer vorausgesetzt, daß der Arbeitgeber einen überzeugenden Rechtsgrund hat, diesen sehr weit gehenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu verlangen.
Gruß otto