Der Zugang zu einer Betriebsstätte soll jetzt mittels biometrischer Daten (Fingerabdruck) erfolgen.
Handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme?
Wenn der Betriebsrat und der Datenschützer zustimmen, ist der Beschäftigte dann verpflichtet, seine Fingerabdrücke abzugeben? Auf welche Rechtsposition kann sich der Mitarbeiter stellen, wenn er die Abgabe der Fingerabdrücke verweigern will?