Erstellt am 31.08.2005 um 11:28 Uhr von Frank B.
Solltet ihr einen Datenschutzbeauftragten haben, würde ich ihn erstmal fragen was er davon hält!
Für mich ist das ganz klar ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz!
Erstellt am 31.08.2005 um 12:37 Uhr von Sonja
"Meine eMail" was meinst Du damit? Dein privates eMail oder Dein Firmen eMail.
Das Firmen eMail-Postfach ist nicht privat. Ein vom Arbeitgeber ermächtigter darf auf alle Firmen eMails jederzeit ungefragt zugreifen.
Frag den Arbeitgeber ob dieser die Daten auch weitergeben darf.
Erstellt am 31.08.2005 um 12:39 Uhr von viktor
Ich denke, es handelt sich um eine strafbare Handlung. Hier liegt ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor und möglicher Weise trifft es auch den § 202a StGB.
Ich würde der Sache nachgehen und klären, wo die undichte Stelle ist. Der Arbeitgeber muss für die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter Sorge tragen.