Erstellt am 29.08.2005 um 23:54 Uhr von Rollie
Hallo Angelika,
Du hast ein Mitarbeitermandat übernommen und machst es Dir denk zu einfach, das in Dir gesetzte Vertrauen und Erwartungen Dich durch einen Rücktritt zu entziehen.
Prinzipiell, soweit meine Meinung, geht BR-Arbeit vor. Wenn Dir die Situation Überstunden ja / Erhöhung nein nicht zusagt, erfülle Deine vertragliche Pflicht und überlasse es Deinem AG, wie er das Problem der liegengebliebenen Arbeit geregelt bekommt, denn ein Angebot über die Erhöhung hast Du ihm ja wohl gemacht.
Erstellt am 30.08.2005 um 03:40 Uhr von vollmond
Ich kann Rollie nur beipflichten, das die Br-Arbeit vorrang hat, haben sogar schon BAG Urteile und auch viele BetrVG Kommentare erkant und bestätigt. Als Mandatsträgerin solltest Du diese auch wahrnehmen. Alles weitere ist ein Problem des AG, aber bestimmt nicht Deines.
Ich gehe doch davon aus, dass Du Dich wegen der BR-Arbeit hast aufstellen lassen. Jetzt bist Du eine der gewählten Personen und solltest diese Aufgabe auch wahrnehmen.
Erstellt am 30.08.2005 um 08:42 Uhr von viktor
Ich stimme den Vorrednern bei. Weiter machen!
Wenn die Arbeit liegen bleibt, obwohl der Arbeitgeber den Engpass kennt, trägt er allein die Verantwortung.
Und vergiss nicht, die Stunden abzurechnen, die Du bisher zu viel gearbeitet hast.
Erstellt am 30.08.2005 um 21:20 Uhr von angelika
Danke für eure Antwort. Sie bestätigt mich natürlich. Ich bin ja nicht umsonst gewählt worden. Allerdings bin ich sehr im Zwiespalt, da ich persönlich sehr im Vertrieb eingebunden bin und mir klar ist und ich inzwischen auch feststelle, dass meine liegengebliebene Arbeit auch eine Umsatzbuße darstellt, ich somit zwischen den Stühlen stehe, da ich lt. Betriebsverfassungesetz als BR-Mitlied verpflichtet bin, die Beschäftigung zu fördern und zu sichern, lt §, was ist also wichtiger? Leider habt ihr alle meine eigentliche Frage wegen der Rücktrittsformalien nicht beantwortet, wie wäre das also im Fall der Fälle? Trotzdem vielen Dank, dass ihr mich bestärkt. Meine anderen BR-Kollegen haben nämlich alle Vertretungsmöglichkeiten.
Erstellt am 01.09.2005 um 14:18 Uhr von vollmond
Es kann nicht Dein Problem sein, das die Umsätze zurückgehen, nur weil Du BR-Arbeit verrichtest. Soll der AG doch eine zusätzliche Kraft einstellen.
Zu Deiner Kernfrage: Ja, es würde ausreichen auf einer BR-Sitzung bekanntzugeben, dass Du das Mandat niederlegst.