Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich einer Abmahnung:

Was ist zu tun, wenn in einer Abmahnung steht, es wurde erneut festgestellt, daß man was gemacht hat, obwohl es das erste Mal war?
Die Richtigkeit soll auf dem Schreiben bestätigt werden. Fügt man einfach nur eine Stellungnahme bei und sagt, daß es das erste Mal war, oder was ist zu tun?

Muß der Betriebsrat vor der Zustellung der Abhanung an die Person informiert werden, oder reicht es danach?

Danke für Antwort.

Gruß
Diana