Erstellt am 23.08.2005 um 19:21 Uhr von Biggy
Hallo Stern
Ihr braucht keine Argumente noch müsst ihr den AG überzeugen.
Hatte den gleichen Fall und habe mich bei Der GW erkundigt, wenn ein AG die Kostenübernahme ablehnt ist er derjenige der eine Einigungstelle einschalten muss, die entscheidet dann ob der BR diese Fortbildung machen darf oder nicht und der AG die Kosten tragen muss.
Der AG selbst kann euch nicht sagen ob ihr auf ein Seminar gehen dürft oder nicht, das kann nur eine Schlichtungsstelle an die sich der AG wenden muss.
So wurde mir das von der GW mitgeteilt.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und wünsche ein erfolgreiches Seminar.
Gruß Biggy
Erstellt am 23.08.2005 um 19:50 Uhr von Stern
Hallo Biggy,
Danke für die Antwort, hattest du in dieser Frage eine Schlichtungsstelle?
Erstellt am 23.08.2005 um 20:06 Uhr von Kölner
Liebe "Biggy"...ich will, ja ich muss Dir widersprechen.
Im oben geschilderten Fall geht es um die ERFORDERLICHKEIT eines Seminarbesuches.
Ich zitiere mal aus dem WAF-Forum: "Ist der Arbeitgeber der Meinung, der Entsendebeschluss des Betriebsrats bzgl. des zu besuchenden Seminars entspräche nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit, so kann er ein ARBEITSGERICHTLICHES Beschlussverfahren einleiten."
In diesem Fall KEINE Einigungsstelle!
Die Einigungsstelle wäre übrigens für Fälle wie, "der BR hat die betrieblichen Bedürfnisse bei seiner Seminarplanung nicht ausreichend berücksichtigt." nötig.
Auch gilt:
Einigungsstelle sehr teuer (der tatsächliche Seminarbesuch ist da weitaus billiger); ein Arbeitsgerichtsverfahren ist vergleichsweise ein Schnäppchen!
Erstellt am 24.08.2005 um 07:43 Uhr von Täve
Einigungsstelle ist ja ganz gut, was aber wenn der AG diese nicht anrufen will. Wenn er einfach sagt ihr dürft nicht fahren und basta? Wir haben ihm mit dem Anwalt gedroht, und diese Drohung auch umgesetzt. Bevor die Angelegenheit vor dem Gericht gelandet ist hat er doch noch ganz schnell klein beigegeben.
Täve
Erstellt am 24.08.2005 um 09:31 Uhr von viktor
Setzt Euch mit dem Seminaranbieter in Verbindung. Die Kennen die Probleme und helfen gerne vermittelnt.
Natürlich kann auch der BR den Rechtsweg beschreiten und die Erforderlichkeit feststellen lassen. Da sehe ich bei § 77.3 BetrVG auch bei nicht tarifgebundenen Betrieben keinerlei Probleme, da es um die Frage geht, was ein BR in einer Betriebsvereinbarung regeln darf oder nicht. Und da geht es auch um Themen, die "üblicherweise" in Tarifen geregelt werden. Beispiel: eine Betriebsvereinbarung über eine 40 Stunden/Woche ist unzulässig, da die wöchentliche Arbeitszeit üblicher Weise in Tarifen geregelt wird.