Liebe Forumsteilnehmer,

folgendes Problem beschäftigt mich:
Der BR hat in einer ordentlichen Sitzung den ordentlichen Beschluss zur Teilnahme eines Tagesseminars eines BR-Mitglieds gefasst. Dies wurde dem AG mitgeteilt, mit einer Frist von 5 Tagen.
Den Hinweis darauf, dass das Seminar nach § 37.6 BetrVG (Kostenübernahme und Freistellung) erfolgt, wurde ebenso mitgeteilt.
Am 6. Tag, nach Erhalt des Schreibens teilt der AG schriftlich mit, dass er die Freistellung und die Kostenübernahme nicht tragen wird, bzw. ablehnt, da es im Themenplan des Seminars (wurde dem Brief an AG angehängt) überwiegend um TV-Recht gehe.
Leider ist dies nicht so, denn es geht überwiegend um den § 77.3 BetrVG.
(Betrieb nicht tarifgebunden)

In sehr langer BR-Praxis von mir ist dies das erste Mal, dass der AG ein Seminarbesuch ablehnt.
Rechtlich gesehen, hat der AG wenig in der Hand, doch würde ich gerne erst mal mit Argumenten losgehen um ein Einsehen zu erwirken, da doch gerade deswegen der Besuch des Semianrs wichtig ist, um die Grenze zum § 77.3 BetrVG nicht zu überschreiten.

Wer kann mir da Erfahrungen, bzw. Argumente nennen?
Wäre supernett!