Erstellt am 23.08.2005 um 13:09 Uhr von viktor
Informationen gibt's mit Sicherheit bei www.baua.de - im Übrigen würde ich mich auf das Arbeitsschutzgesetz berufen, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, Gesundheitsprovilaxe zu betreiben und die Kosten für den Arbeitsschutz zu übernehmen. §§ 3 und 4 ArbSchG ff