Erstellt am 22.08.2005 um 10:33 Uhr von viktor
Ich gehe davon aus, das die dürfen. Es kommt auf die Gesellschaftsverträge an, die Mutter und Tochter abgeschlossen haben.
Erstellt am 22.08.2005 um 11:02 Uhr von Kölner
Und das die das dürfen...
...so ist das, wie Viktor schon sagte, mit den Beherrschungsverträgen, mit Müttern und deren Töchter.
Aber:
Was sagt denn eigentlich der BR der AG?
Was sagt Euer BR?
Was wird denn bemängelt? Was wird beeinflusst von der AG?
Liegt vielleicht ein Verstoß gegen geltendes GmbHG vor?
Was sagt der GBR oder der KBR?
Fragen über Fragen....
Erstellt am 22.08.2005 um 11:30 Uhr von Daniel
Was wir wissen wollen was darf oder wie weit darf die AG in die Tochter eingreifen. Wir BR haben hat hier keinen durchblick. Wir sind halt mit ein paar sachen nicht einverstanden und wollen dies verhindern!!!
Erstellt am 22.08.2005 um 19:24 Uhr von Kölner
Sorry...aber das wird Euch nicht gelingen!
Die AG wird weiter herrschen!
Aber:
Du hast die "paar Sachen" noch nicht näher beschrieben. Gibt es die Möglichkeit, dass Du etwas (wesentlich) konkreter wirst?
Denn:
Vielleicht könnte dann nämlich geprüft werden, welche Wege gegangen werden könnten. Oder ob es überhaupt Hoffnung gibt...
Erstellt am 23.08.2005 um 08:17 Uhr von Daniel
Naja - wir sind in der Nähe von Stuttgart und unsere AG möchte Sachen einführen die bei denen schon länger laufen, aber bei uns schwierig werden umzusetzen. Es müsste doch irgendwo/wie geregelt sein in wie weit eine AG in eine GmbH eingreifen kann. Zwischen der AG und der GmbH gibt es große Unterschiede. Sorry - aber näher kann ich hier nicht eingehen. Vielleicht kann ja doch jemand Helfen.
Erstellt am 23.08.2005 um 09:07 Uhr von Kölner
Tja, genau das ist unser beider Problem:
Es geht nicht näher von Deiner Seite, aber halt auch nicht konkreter von der Seite eines ernsthaften Beantworters!
Dennoch:
Du fragst nach Regelungen. Die gibt es nur im Rahmen des BGB oder des StGB oder GmbHG. Aber selbige sind nur bei wirklich schweren Verstößen z.B. Inssolvenzverschleppung, Nötigung des Geschäftsführers illegale Handlungen vorzunehmen etc. - Da kommen wir vermutlich nicht weiter.
Klar ist:
Wirtschaftlich gesehen wird Eure GmbH (vollständig?) beherrscht. Das heisst, es wird eine Gewinnabführung an die AG geben. Das gleiche gilt NICHT unbedingt für (anhaltende) Verluste - da ist das Haftungskapital beschränkt.
Wenn die AG sich z.B. mit dem Geschäftsführer/ggf. weiteren Gesellschaftern der GmbH bespricht - z.B. hinsichtlich einer Personalreduzierung, der Einführung von anderen Entlohnungsgrundsätzen etc. - dann muss natürlich der BR der GmbH eingreifen und seine Mitbestimmungsmöglichkeiten ausschöpfen.
Bei vielen anderen Sachen bleibt es dabei, dass die GmbH (fast immer) zu tun hat, was die AG will und sagt.
Und:
Genau aus diesem Grund gründe/übernehme ich als AG ja auch eine GmbH. Ich will das Risiko für mich begrenzen, den Gewinn abschöpfen und das letztendliche Bestimmen haben.
Ihr werdet schwerlich dagegen ankommen.
Aber:
Ich meine, dass es sinnvoll ist, dem eigenen BR mal die Leviten zu lesen und ihn aufzufordern, gegen die ein oder andere Sache anzugehen - natürlich nur, wenn das rechtlich auch haltbar ist.
Die Geschäftsleitung der GmbH sollte ebenfalls das Meinungsbild der Belegschaft gegenüber der AG vertreten.
Vorher noch wichtig:
Das reelle Stimmungsbild der GmbH muss deutlich sein!
Denn:
Nur weil einzelne AN etwas (Änderungen) nicht wollen, wird sich nichts ändern - da sei gewiss!
Dazu wäre aber (noch) mal eine Spiegelung des Meinungsbildes notwendig. Idealerweise bietet sich natürlich eine Betriebsversammlung dazu an.
Besser geht's nicht - oder Du mailst mal...
Erstellt am 23.08.2005 um 09:13 Uhr von Daniel
Hallo Kölner - möchte mich bei dir bedanken für diesen ausführlichen Kommentar. Schade dass ich nicht mehr sagen kann aber der BR wird Augen und Ohren offen halten. Natürlich wenn es sein muss mit aller möglichen Kraft sich wehren. Danke nochmal