Erstellt am 18.08.2005 um 15:28 Uhr von viktor
Nein - letzendlich nicht. Lediglich bei der Gestaltung und Nutzung der Software besteht Mitbestimmung. Und da kann man schon eine ganze Menge regeln.
Erstellt am 18.08.2005 um 15:53 Uhr von merlin
Was kann denn mit dieser Software noch alles gemacht werden? Mitbestimmungspflichtig wäre das neue Programm schon, wenn es dazu benutzt werden könnte, die Leistung oder das Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen
Erstellt am 18.08.2005 um 21:15 Uhr von BMW
Hallo,
Wie merlin schon geantwortet hat BetrVG§87
es sei noch am Rande zu bemerken das mit SAP sehr viele verknüpfungen gemacht werden können!SAP ist mit Vorsicht zu behandeln!