Hallo!

Ich bin alleiniger BR eines kleinen Dienstleistungsunternehmen. Nun wurde, wie ich leider nur durch Zufall erfahren habe, eine Mitarbeiterin gekündigt, ohne daß ich angehört wurde. Klarer Fall, unwirksam. Aber die Mitarbeiterin möchte gar nicht weiterbeschäftigt werden, bzw. will nicht daß ich Einspruch erhebe. Bleibt die Kündigung dann wirksam und kann ihr das bei Antrag auf Arbeitslosengeld zum Nachteil gereichen?

Vielen Dank für evtl. Hilfe!

Stephan.