Erstellt am 16.08.2005 um 14:31 Uhr von oerrsi
für den Abbau von Überstunden gibt es keine gesetzliche Regeln. Daher ist entscheidend, ob es vertragliche oder betriebliche regelungen gibt. Existiert ein BR, so ist dieser mitbestimmungspflichtig. Grundsätzlich sind persönliche Interessen des AN mi den bertrieblichen Interessen des AG in Einklang zu bringen. D.h, handelt es sich bei der Sonntagsarbeit um von Ihnen geleistete Überstunden, so kann er i.d.R. nicht verlangen, dass sie entgegen ihrem Willen täglich verkürzt arbeiten, andererseits haben Sie auch keinen Anspruch darauf, einen bestimmten ganzen Tag frei zu bekommen. Also: ab zum BR, ansonsten selber Kompromiss finden!
Erstellt am 17.08.2005 um 06:28 Uhr von ulli
Hallo Birgit,
für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gibt es eine gesetzliche Regelung § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz:
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. ..... bei einem auf einen Werktag fallenden Feiertag ... Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.