Hallo
in unserem BR steht die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mitgliedes an. Die vorgelegten Beweise für eine betrügerische Handlung des BR-Mitglied sind erdrückend. Bei Suche nach aktueller Rechtssprechung fiel mir folgender Artikel in die "Hände":
Das Zustimmungsersuchen gemäß §103 BetrVG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die - als geschäftsähnliche Handlung - die §§164ff. BGB anwendbar sind. Eine Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht gemäß 174 BGB durch den BR ist daher möglich.

Meine Frage: Kann mir das Bitte jemand auf "Deutsch" erklären??
Vielen Dank für Eure Hilfe ..... Grüße angie