Erstellt am 12.08.2005 um 14:56 Uhr von zicke56
Die Frage ist etwas ungenau. Der Schulungsanspruch ist in § 37 BetrVG geregelt. Bei Schulungen nach § 37,6 muss der AG sowohl Kosten der Fortbildung als auch LFZ leisten. Nach § 37,7 zahlt er nur die Kosten für ausgefallenes Entgelt. Handelt es sich um Schulung nach § 37,6 hat der BR die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen. Diese entscheidet dann. Was bei Schulungen nach § 37,7 gilt, weiß ich nicht genau.Ich glaube, hier muss das Arbeits-Gericht eingeschaltet werden. Aber es wird sich einige erfahrenere Kollegen geben, die das genauer wissen. Aber lies zunächst § 37 BetrVG. Gruß
Erstellt am 12.08.2005 um 18:49 Uhr von Biggy
Hallo zicke
bitte korrigiert mich wenn ich was falsches sage, aber ich mein gelesen zu haben, dass nicht der BR eine Einigungsstelle anrufen muss, sondern der AG. Unternimmt der AG nichts so hat er damit die Einwilligung automatisch gegeben und muss die Kosten tragen.
Vorraussetzung ist natürlich ihr hab einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst ihn mit der Kostenaufstelllung eurem AG rechtzeitig zukommen lassen und die Belange des AG berücksichtigt.
Gruß Biggy
Erstellt am 12.08.2005 um 19:51 Uhr von BMW
Hallo zusammen
Wenn der BR einen Beschluss gefasst hat über Kostenübernahme BetrVG §40 dann
gibt es keine Einigungsstelle wenn AG nicht zahlt dann kommt ein Mahnbescheid
Erstellt am 13.08.2005 um 00:22 Uhr von Biggy
Hallo BMW
wenn der AG der Meinung ist , dass die Fortbildung nicht gerechtfertigt ist, dann hat er die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Die Einigungstelle entscheidet dann ob der BR die Fortbildung machen kann und der AG zahlen muss.
So kenn ich das.
Erhebt er keinen Einpruch dann hat er die Fortbildung akzeptiert und muss auch bezahlen.
Gruß Biggy
Erstellt am 13.08.2005 um 10:41 Uhr von BMW
Hallo Biggy
Ich gehe mal davon aus das es keinen BR gibt der Irgendwohin auf ein Seminar fährt was nicht gerechtfertigt ist oder für seine BR-tätigkeit?
Wenn es solche BR's gibt die nur wohin fahren um
zu Hause Kostgeld zu sparen wäre dies bestimmt nicht im Sinne seiner Tätigkeit oder nur mal zur Erholung für solche Fälle gäbe es Bildungsurlaub was z.B.in NRW jedem Arbeitnehmer
zu steht (5 Tage pro Jahr)wenn es anerkannt ist. Jeder BR sollte des wegen verantwortlich
damit umgehen so dass dem Arbeitgeber gar keine andere möglichkeit hat als Kosten nach BetrVG § 40zuübernehmen.
Gruß BMW
Erstellt am 13.08.2005 um 14:47 Uhr von Biggy
Hallo BMW
das weißt du das weiß ich und das wissen viele andere auch,aber nicht alle AG sind der Meinung dass ihr Betriebsrat Fortbilungen macht die notwenig sind.Und sind wir mal ehrlich zu uns selbst, auch das gibt es unter Betriebsräten. Und es soll auch schon vorgekommen sein, dass Fortbildungen abgelehnt wurden weil sie nicht notwendig waren. Ich bin ganz deiner Meinung dass ein verantwortungsvoller Betriebsrat keine Fortbildung in Anspruch nimmt die nicht gerechtfertigt ist aber schwarze Schafe gibt es leider überall.
Gruß Biggy