Hallo, wie wird der Urlaubsanspruch von Mitarbeitern berechnet, die nur sehr unregelmäßig arbeiten: zwischen 5 und 15 Tagen im Monat, gelegentlich auch mehrere Wochen gar nicht. Gelten dann als Berechnungs-Grundlage die gleichen 12 Wochen rückwirkend wie beim Urlaubsentgelt, oder kann auch ein längerer Zeitraum zur Berrechnung herangezogen werden. (beispielsweise ein Jahr, oder zumindest 6 Monate) Wo steht das? Im Bundesurlaubsgesetz jedenfalls nicht!
Danke, Susanne