Erstellt am 04.08.2005 um 15:02 Uhr von Biggy
Hallo Siggi
Nicht die Raucher werden diskriminiert sondern die Nichtraucher gesundheitlich gefährdet. Also ist es oberste Priorität die Nichtraucher zu schützen.
Bist du dir sicher, dass du dich um die Patienten sorgst, oder eher um die rauchenden Kollegen.
Aber grundsätzlich möchte ich dir sagen, dass GF Hausrecht hat und deshalb bestimmen kann ob auf seinem Gelände geraucht werden darf oder nicht.
Wenn ihr wirklich was erreichen wollt, dann könnte ich mir höchstens vorstellen dass ihr es auf der Schiene probiert: Rauchende Patienten könnten die Klinik meiden wenn sie nicht mal mehr auserhalb der Klinik rauchen dürfen, denn mit sinkenden Patientenzahlen hat fast jedes Krankenhaus zu tun.
Vieleicht könnt ihr auch auf den Betriebsfrieden hinweisen der gefärdet ist wenn die Raucherinsel weg kommt. Denn wisse grins Kollegen die auf Entzug sind sind schlechtere Arbeitnehmer und Kollegen.
Gruß Biggy
Erstellt am 05.08.2005 um 09:27 Uhr von nidis
Hallo Siggi, hallo Biggy!
Die Aussage von Dir dass der GF hausrecht hat und ein Rauchverbot aussprechen kann stimmt so nicht. Der AG darf ein Rauchverbot nur mit der Zustimmung des BR aussprechen. Rauchverbote fallen unter das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 BetrVG betriebliche Ordnung. Dies wurde bereits durch BAG Urteile bestätigt. Will der AG also ein Rauchverbot aussprechen, ihr aber eine "Raucherinsel" erhalten dann könnt ihr dies mit dem AG verhandeln. Dies kann bei Unstimmigkeiten bis zur Einigungsstelle gehen.
Gruß Nidis