Erstellt am 04.08.2005 um 07:42 Uhr von Konrad
Hallo!
Eine Teilzeitbeschäftigung (von 14-18 Uhr ) einzelvertraglich i.d.R. vereinbart.
Zu bezahlen ist auf jeden Fall die Arbeitszeit ab 7.30 Uhr –8.30 Uhr also 1 Stunde.
Nicht zu Arbeitszeit gehört (wenn nicht vorher abgemacht) die Hin- und Rückfahrt. (Wegezeit).
Es sei denn ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regelt dies besser.
Gruß Konrad