Erstellt am 03.08.2005 um 10:00 Uhr von Hubertus
Versuchs doch mal bei der SPD. Die müssten doch wissen, ob eine Freistellung bezahlt wird. Vielleicht erhältst Du ja auch dein Gehalt für diesen Tag von der SPD.
Erstellt am 04.08.2005 um 13:09 Uhr von viktor
Ich habe bisher freiwillig Urlaub genommen. Ich kann auch keinen Feistellungsanspruch sehen. Es handelt sich ja nichtg um Abgeordnetentätigkeit, für die zahlreiche Landes- und Kommunalordnungen Freistellungen vorsehen.