Erstellt am 28.07.2005 um 20:47 Uhr von bmw
Dann dürften deine BR Kollegen meinen
du bist ein Uuuuuuuboot
Erstellt am 29.07.2005 um 07:18 Uhr von Frank B.
Dann solltet ihr prüfen ob eine grobe Pflichtverletzung nach §23 Abs.1 BetrVG vorliegt und das Ersatzmitglied mit 2/3 Mehrheit aus dem BR schmeißen.
Erstellt am 29.07.2005 um 10:02 Uhr von Kardia
Zudem hat dieses besagte Ersatzmitglied nach dem Gespräch mit der Heimleitung ein anderes BR-Mitglied aufgesucht und es angefahren, dass der BR sie "verarschen" würde und die gefassten Beschlüsse "schwachsinnig" seien. Nur noch zur Ergänzung, diesen Erstazmitglied hat nämlich ein offensichtliches Problem damit, dass die Stimmenmehrheit nicht auf ihre Liste gefallen ist. Wie geht so ein Ausschlussverfahren von Statten?Reicht ein Beschluss oder muss der gerichtliche Weg gegangen werden?
Erstellt am 29.07.2005 um 10:10 Uhr von Hubertus
Oft reicht auch ein bisschen "Druck" aus dem BR, damit besagtes Ersatzmitglied freiwillig zurücktritt.
Macht ihm klar, dass ihr sonst ein Beschlussverfahren einleitet.