Erstellt am 26.07.2005 um 22:32 Uhr von otto
Guten Abend robby!
Das sind ein bißchen viel Fragen auf einmal. Mein erstes Problem: Wieso kommt Ihr Arbeitgeber auf die Idee, daß der BR einer Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden mit rechtsverbindlicher Wirkung für die Belegschaft überhaupt zustimmen kann? Für solche Entscheidungen ist der BR überhaupt nicht zuständig. Oder handelt es sich es sich um eine Vereinbarung z.B. BV) zur Sicherung der Arbeitsplätze? Dann sähe die Situation wieder anders aus.
Es gibt noch viele andere zu klärende Fragen. Nach meinem Eindruck sollte der BR schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagieren, der ihn sachverständig beraten kann.
Gruß otto
Erstellt am 27.07.2005 um 07:02 Uhr von Frank B.
Ich sehe es ähnlich wie otto, die wöchentliche Arbeitszeit ist doch normalerweise in Tarifverträgen geregelt, also §77 Abs.3 mal mit Kommentierung lesen! z.B. FITTING
Seit ihr überhaupt tarifgebunden?
Erstellt am 27.07.2005 um 10:59 Uhr von missi72@freenet,de
jo die sicherung der Arbeitsplätze , das fast ausschliessen von Entlassung,begrenzte Gültigkeitder Vereinbarung. Es ist keine Gültigkeit von Tarif vorhanden.
Alle Vereinbarungen sind Haustarife
Das Thema wurde in Abteilungsbelegschaftsversammlungen diskutiert die AN ein sehr großer Teil sprachen sich positiv aus.
Danke für die Hinweise