Erstellt am 26.07.2005 um 12:53 Uhr von Hubertus
Schau mal hier:www.csp-dg.be/gemeinden/gmden_03_wahlen_allg_1.htm
unter III: Aufgaben des Gemeinderates
Punkt 8: Recht auf Freistellung
Um das Mandat ordentlich wahrzunehmen, kann das Gemeinderatsmitglied von seinem Arbeitgeber eine zeitweilige Freistellung erbeten - ohne Lohnausfall.
In Gemeinden < 10.000 Einwohner: ½ Tag im Monat
In Gemeinden > 10.000 Einwohner: 1 Tag im Monat.
Erstellt am 26.07.2005 um 21:38 Uhr von otto
Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die besten - und zutreffendsten -Auskünfte werden werden Sie von dem jeweiligen kommunalen Spitzenverband erhalten. In Bayern ist das z.B. der Bayer. Gemeindetag. Da ich nicht weiß, wie diese Spitzenorganisationen in den einzelnen Bundesländern genau heißen, fragen Sie bei Ihrer eigenen Gemeinde nach. Da werden Sie geholfen (hoffe ich)!