Erstellt am 21.07.2005 um 15:32 Uhr von Forum-Admin
Hallo Kardia,
die Überschriften zu den Beiträgen werden in ihrem Kern immer belassen, erhalten aber im Einzelfall ein Stichwort aus dem Betriebsverfassungsrecht oder eine kurze Zusammenfassung als Frage formuliert.
Ziel ist dabei immer, möglichst viel Aufmerksamkeit und möglichst viele Antworten für den Beitrag zu erzielen.
Wir hoffen, diese Absicht ist auch in Ihrem Interesse
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Forum-Admin