Erstellt am 21.07.2005 um 12:20 Uhr von hgebhardt5
Wenn der AN seinen Urlaub bucht ohne eine Urlaubsbestätigung des AG trägt er (Der AN) das alleinige risiko.
Erstellt am 25.07.2005 um 20:06 Uhr von Rainer
Hallo zusammen. Der AG darf sich aber nicht ewig
Zeit lassen wenn nach Abgabe des Urlaubsscheines
einen längeren Zeitraum nichts hört ca 3 Wochen
gilt der Urlaub als genehmigt