Erstellt am 21.07.2005 um 09:45 Uhr von Oldie
Hallo.Macht ihm mal Dampf unter dem Hintern. Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es dazu genug Handhabungen.
Ansonsten kann er nach BetrVG § 23 abgelöst werden .
Ebenfalls kann innerhalb des BR ein Beschluss gefasst werden,ihn auf seine Arbeitspflichten als BRV hinzuweisen.
Erstellt am 21.07.2005 um 10:31 Uhr von Werner
Hallo 12/oldie
mich würde mal interessieren was denn Eurer Meinung nach die Arbeiten sind die der BRV nicht erledigt?
Lädt er nicht zu den Sitzungen ein?
Leitet er die BR Sitzungen und Betr Versammlung nicht?
Nimmt er Erklärungen des AG`s nicht entgegen?
Vertritt er Eure Beschlüße nicht?
Was sind den noch die Aufgaben eines BRV, außer das er noch BR Mitglied ist und die allgemeinen BR Aufgaben genauso wie jeder andere BR zu erledigen hat?
Erstellt am 25.07.2005 um 06:18 Uhr von 121212
Unser Betriebsrat (-Vorsitzende) lässt zu dass durch die Firma in der Lohnabrechnung gegen bestehende Gesetze verstoßen wird, speziell gegen Lohnfortzahlung. Er blockt alles ab mit dem Hinweis das dies Individualrecht sei, was ich nicht nachvollziehen kann da eine ordentliche Lohnabrechnung nicht nur mein Recht ist?
Erstellt am 25.07.2005 um 12:02 Uhr von Werner
Hallo 12,
mach von Deinem Beschwerderecht nach §84 BetrVG Gebrauch.
Geh zu einem BR Deines Vertrauens und sprich das Thema an.
So wird es bei der nächsten BRSitzung im gesamten BR besprochen und ich denke dann wird auch was passieren.