Erstellt am 20.07.2005 um 22:37 Uhr von otto
Ziemlich schwieriges Problem. Hat es bei den "Massenentlassungen" einen Interessenausgleich und/oder Sozialplan gegeben? Wenn ja, müßte man mal in diese Vereinbarungen schauen.
Wenn es dazu nichts gibt, sollte die/die Kollege/in einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Es gibt schon Möglichkeiten für einen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nachträglich entfallen ist.
Erstellt am 21.07.2005 um 10:33 Uhr von Wave
Es hat einen Interssenausgleich und einen Sozialplan gegeben. Worauf ist darin zu achten?
Erstellt am 21.07.2005 um 19:33 Uhr von otto
Guten Abend Wave!
Im Interessenausgleich und/oder Sozialplan gibt es häufig Regelungen, die ausgeschiedenen Mitarbeiter/innen einen bevorzugten Anspruch auf Wiedereinstellung einräumen, wenn die Firma innerhalb einer bestimmten Zeit neues Personal einstellt. Der betroffene Mitarbeiter wird aber nicht umhin kommen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.