Frage: Darf der Betriebsrat Einsicht in die Eingruppierung (bzw. die Info über die Höhe des Gehaltes) eines Angestellten nehmen, wenn dieser das nicht wünscht. (Datenschutz?).
Unsere Seminarempfehlung
Lohn und Gehalt
Lohngerechtigkeit im Betrieb Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen!