Hallo, liebe KollegInnen,

leider habe ich der einschlägigen Rechtssprechung nichts gefunden, daher wende ich mich an euch, in der Hoffnung, ein paar Tipps zu bekommen.
Folgender Fall : Hier in der Firma werden regelmäßig Abteilungsbesprechungen durchgeführt. Bis dato war es so, dass das Protokoll der Versammlung jedem Mitarbeiter zur Unterschrift und Einverständnis vorgelegt wurde. Der Abteilungsleiter hat nun jedoch entschieden, dass das Protokoll nur noch vom ihm und dem Protokollführer gegengelesen wird und den Mitarbeitern nur noch zur Kenntnis (also ohne die Möglichkeit, Einspruch zu erheben) per Mail übermittelt wird. Ist dies rechtens ? Kennt ihr vielleicht Rechtsquellen, die das untermauern oder dem widersprechen ? Danke für jeden Hinweis !