Einigungsstelle bei Betriebsänderung - gibt es da eine Ausschlussfrist für die Anrufung der E-Stelle?
Gibt es eine Ausschlussfrist für die Anrufung der Einigungsstelle nach § 112 BetrVG?
Gibt es Fristen innerhalb derer die Einigungsstelle tagen/entscheiden muss?
Nein gibt es nicht. Hier gilt: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"; sprich die Kollegen sind bereits entlassen. Ich denke, bei §112 gibt's ja einen zeitlichen Druck durch die bevorstehende Maßnahme. Wer steht bei Euch auf der Bremse?