Welche Formalitäten sind beim Erlass des Wahlausschreibens bei solchen Mitarbeitern notwendig, die schon bei Ausschreibung der Wahl im Urlaub sind.

Ist es überhaupt möglichund zulässig diese Mitarbeiter während ihres Urlaubs mitder Wahl zu konfrontieren? Wie verhält es sich denn, dass diese Mitarbeiter dann gar keine Wahlvorschläge machen können?