Erstellt am 14.07.2005 um 00:29 Uhr von otto
Die Gründung eines Europabetriebsrats ist ziemlich kompliziert. Sie müssen uns schon noch mehr Informationen geben, damit wir Ihnen gute Tipps geben können, z.B.
- Sind sie selbst Mitglied eines BR, GBR, KBR ?
- In welchen EU-Staaten ist Ihr Betrieb/Unternehmen/Konzern mit wie vielen Mitarbeitern/innen vertreten?
Erstellt am 01.08.2005 um 20:38 Uhr von BMW
Hallo zusammen
Vieleicht ist dies ja schon eine Hilfe!
EBRG § 18 Europäischer kraft Vereinbarung
§ 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung (1) Soll ein Europäischer Betriebsrat errichtet werden, ist schriftlich zu vereinbaren, wie dieser ausgestaltet werden soll. Dabei soll insbesondere folgendes geregelt werden:
1. Bezeichnung der erfaßten Betriebe und Unternehmen, einschließlich der außerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedstaaten liegenden Niederlassungen, sofern diese in den Geltungsbereich einbezogen werden,
2. Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats, Anzahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, Sitzverteilung und Mandatsdauer,
3. Zuständigkeit und Aufgaben des Europäischen Betriebsrats sowie das Verfahren zu seiner Unterrichtung und zur Anhörung,
4. Ort, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen,
5. die für den Europäischen Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden finanziellen und sachlichen Mittel,
6. Klausel zur Anpassung der Vereinbarung an Strukturänderungen, die Geltungsdauer der Vereinbarung und das bei ihrer Neuverhandlung anzuwendende Verfahren, einschließlich einer Übergangsregelung.
(2) § 23 gilt entsprechend.