Unsere Betriebsvereinbarung wurde zum Jahresende 2005 fristgemäß gekündigt und voraussichtlich wird eine neue Betriebsvereinbarung mitte diesen Jahres abgeschlossen. Hinsichtlich der Nachwirkung (Gültigkeit bis zum Abschluss einer neuen BV) sind einige freiwillige Leistungen des Unternehmenens hiervon ausgenommen. Deren Gültigkeit wurde so geregelt, dass (Zitat:) "deren Gültigkeit im Falle der Kündigung der Bestimmungen mit Ablauf der Kündigungsfrist endet".

Nun meine Frage: Gelten die freiwilligen Leistungen der gekündigten BV somit auf jeden Fall bis Jahresende (Kündigungstermin) auch wenn zwischenzeitlich eine neue BV (mitte diesen Jahres) abgeschlossen wird oder ersetzt die neue BV mit in Kraft treten die alten freiwilligen Leistungen.

Ich danke schon jetzt für eine baldige Antwort.