Nun hat sich der BR per Beschluss von dieser Regelung verabschiedet und den AG aufgefordert auch für diesen Bereich anfallende Überstunden dem BR mitzuteilen. Damit mit möchte der BR seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 wahrnehmen. Dieser Beschluss wurde vor ca. 2 Wochen dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
Der Arbeitgeber zeigt bis dato keinerlei Reaktion.
Was ist eine angemessene Vorgehensweise bei einem solchem Verhalten?
Danke Walter
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