Erstellt am 12.07.2005 um 09:23 Uhr von viktor
So aus dem Handgelenk geschüttelt würde ich sagen, dass der AG aus dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, die Kosten zu tragen (§3)
Erstellt am 12.07.2005 um 20:17 Uhr von Biggy
Hallo Floto,
ich denke hier wäre zu unterscheiden, zwischen Dienstkleidung und Schutzkleidung. Was ist gemeint?
Schutzkleidung die übergezogen werden muss wenn man zu Patienten geht die eine ansteckende Erkrankung haben, oder Kleidung die getragen wird um sich kenntlich zu machen als Pflegepersonal.
Gruß Biggy
Erstellt am 13.07.2005 um 07:09 Uhr von floto
Grüß Gott, Biggy, es handelt sich bei meiner Frage der "Stoffbeschaffenheit" um Dienstkleidung. Pfia Gott, Floto