unser Manteltarifvertrag und Tarifvertrag über Sonderzahlungen (Urlaubs und Weihnachtsgeld) wurde zum 31.7.2005 gekündigt.(Bay.Einzelhandel)
Ab 1.8.2005 soll laut Gewerkschft der tarifliche Rechtsanspruch auf Urlaubs und Weihanchtsgeld nur noch für Gewerkschaftsmitglieder gelten. Sollen wir den Angestellten raten bis zum 31.7.2005 noch in die Gewerkschaft einzutreten? .