Hallo,

ich möchte einen Betriebsrat gründen.

Stimmt es, dass ich alleine durch die Kontaktaufnahme zur zuständigen Gewerkschaft einen besonderen Kündigungsschutz genieße?

Oder ab wann genau habe ich den besonderen Kündigungsschutz.

Ich habe nämlich Angst, dass mein Chef Wind von der Sache bekommt und mich unter irgendwelchen Gründen fristlos entlässt.