Erstellt am 05.07.2005 um 22:06 Uhr von otto
Grundsätzlich ist Mithören oder Mitschneiden von Telefongesprächen nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen
- für bestimmte Branchen (nach meiner Kenntnis z.B. Fluglotsten, Geschäfte von Börsenmaklern)
- für bestimmte legale Zwecke, z.B. Schulung von Mitarbeitern im Callcenter.
Mithören oder Mitschneiden ist aber auch dann nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter vorher genau informiert wurde, daß mitgehört bzw. mitgeschnitten wird.
Haben Sie keinen BR? Das ist nämlich ein typisches Thema für eine Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 06.07.2005 um 12:11 Uhr von grony
Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema soll abgeschlossen werden, aber wir würden gerne wissen, was wir zu beachten haben, um nicht die Rechte der einzelnen Mitarbeiter zu verletzten. Gibt es vielleicht irgendwelche Muster BV´s zu diesem Thema?