Erstellt am 01.07.2005 um 17:09 Uhr von Rollie
Das kann er halten wie der Pfarrer Nolte, und der machte es, wie er wollte ;-)
Erstellt am 01.07.2005 um 20:39 Uhr von otto
Rollie hat natürlich recht. Allerdings trägt der Arbeitgeber im Streitfall das Risiko zu beweisen, dass die Abmahnung wirklich zugegangen ist. Das wird er sich bei einem normalen Postversand schwer tun, wenn der Arbeitnehmer behauptet, die Abmahnung nie erhalten zu haben.