Erstellt am 01.07.2005 um 17:16 Uhr von Rollie
Ich weiß nicht, ob es ein MUSS gibt, unser AG bezahlt uns 0,30 €. Wahrscheinlich ist das der Höchstsatz, den er als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Bei 0,16 € würde ich mich ggf. weigern, das eigene Auto zu verwenden, weil damit, grade mit den aktuellen Sprittpreisen, die effektiven Kosten kaum auszugleichen sind, das fällt bei 0,30 € schon schwer.
Ich denke aber, das ihr die Differenz im Rahmen der Lohnsteuererklärung geltend machen könnt.
Ggf. Thema für eine BV.
Erstellt am 04.07.2005 um 10:33 Uhr von petand
Auch unser AG wollte uns mit nur 0,18 EUR abspeisen. Wir haben dieses Thema wie folgt gelöst: Das BetrVG besagt, das der AG für die, aufgrund der BR-Tätigkeit, enstehenden Kosten zu tragen hat. Er hat also für Dienstfahrten ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Wir haben unserem AG mitgeteilt, dass er sich aussuchen kann ob er lieber eine "vernünftige Kilometerpauschale" (0,30 EUR) zahlen möchte oder die teurere Variante, nämlich das Anmieten von Fahrzeugen. Es ist niemand verpflichtet mit seinem Privat-PKW Dienstfahrten zu tätigen! Unser AG hat sich für die Zahlung von 0,30 EUR entschieden. Nichtsdestotrotz wollen auch wir hierzu noch eine BV abschliessen.
Erstellt am 04.07.2005 um 23:20 Uhr von otto
Es gibt natürlich keine gesetzliche Regelung, warum auch. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, für Dienstfahrten seinen privaten Pkw zu benutzen. Wenn ein Arbeitnehmer das trotzdem tut, hat er einen Anspruch auf Ersatz der ihm tatsächlich entstandenen Kosten. Er muß diese Kosten nur nachweisen - und das sind nicht nur die Kosten für das Benzin, sondern auch für die Abnutzung des Fahrzeugs. Die Tabellen des ADAC über die tatsächlichen Kosten pro Kilometer bei den verschiedenen Autotypen liefern hier wichtige Hinweise.