Hallo zusammen,

bei uns stehen die Betriebsratswahlen ins Haus. Zwei der aufgestellten Kandidaten haben nun die Mitarbeiter zu einer Wahlparty eingeladen, die jedoch nach der Wahl stattfindet und für die ein Unkostenbeitrag von 10 € zu entrichten ist. Nun würde mich interessieren, ob das eine unzulässige Beeinflussung der Wähler ist. Wenn ja, werden dann die Kandidaten von der Liste gestrichen?

Mfg
Ich