Erstellt am 04.07.2005 um 09:11 Uhr von Tilo
Die zu entsendedenden Mitglieder des GBR werden vom jeweiligen örtlichen BR bestimmt. Falls mehrere Mitglieder in den GBR entsandt werden, ist für jedes eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich. Der BR kann beschließen, die BR-Mitglieder die er entsendet, durch eine förmliche Wahl zu bestimmen. Dabei kann der BR auch bestimmen, dass die relative Mehrheit der Stimmen ausreicht.
Bei der Entsendung der einzelnen Mitglieder soll der BR gemäß §47 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Geschlechter angemessen berücksichtigen