Ist es zulässig und oder üblich, die im Falle eines (wegen z.B. Wege- Unfall oder sonstiger Schädigung)
dem AN zustehenden Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger (z.B. Unfallverursacher)
schon im Arbeitsvertrag an den AG zu übertragen?
Der AG will hierdurch (z.B. wegen Lohnfortzahlung im Fall des Falles) seinen eigenen Schaden schon im voraus absichern.
Ich dachte immer dass die Berufsgenossenschaften den AG schadlos halten.
Wie seht Ihr das?