Erstellt am 01.07.2005 um 09:15 Uhr von barbara
Hallo ola,
der AG kann bei jedem,von Dritten verursachten Schaden, der mit einem evtl. Krankheitsaufsfall des AN einhergeht, seinen Schaden, sprich Lohnkosten, vom Schädiger einklagen bzw. einfordern. Ich denke darum geht es ihm. Dies ist aber allein seine Verantwortlichkeit und er kann dies nicht auf den AN übertragen. Der AG ist erst mal per Gesetz oder durch Tarifvertrag zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Der AN hat hier einen Rechtsanspruch. So eine Klausel ist weder üblich noch zulässig, meiner Kenntniss nach.
Gruss Barbara
Erstellt am 01.07.2005 um 12:50 Uhr von Bernd
Solch eine Regelung ist nicht unüblich, absolut zulässig und völlig unnötig!
Die entsprechnde Rechtsgrundlage befindet sich bereits im §6 Entgeltfortzahlungsgesetz, wo genau dieses bereits geregelt ist.