Erstellt am 30.06.2005 um 21:03 Uhr von Rollie
Ich bezweifel mal, das so eine BV Rechtgültigkeit hat, da sie ggf. gegen §77 (3) BetrVG Tarifvorbehalt verstößt.
Wie weit die Erhöhung mit der Kurzarbeit kollidiert, könnte man sicher bei der Arbeitsagentur in Erfahrung bringen.
Erstellt am 01.07.2005 um 07:22 Uhr von Edwin T.
„Rechtens in BV meine zu vertretende Belegschaft 1 Stunde umsonst arbeiten zu lassen, zudem mit Kurzarbeit die Sozialkasse belasten“? Ich frage mich sind wir hier im Arbeitgeberforum ? Ist der BR der Handlanger des AG ?
Der BR wäre besser beraten, auf den AG einzuwirken, erst Zahlen auf den Tisch, dann Lösungen anzustreben um den Zustand der Kurzarbeit zu beenden und Beschäftigung langfristig zu sichern.
Erstellt am 01.07.2005 um 11:47 Uhr von Pit L
Wenn der Betrieb tarifgebunden ist (Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband), ist es rechtlich nicht zulässig.
Hier darf der BR eine Arbeitszeitverlängerung keinesfalls regeln.
In diesem Fall können dies nur die Tarifparteien (ArbGVerband und Gewerkschaft).
Anders sieht es aus falls Euer Betrieb nicht tarifgebunden ist.