Erstellt am 30.06.2005 um 13:02 Uhr von Werner
Der Resturlaub ist auszubezahlen!
Erstellt am 08.07.2005 um 10:06 Uhr von Werner
unter der lfd. Nr. 1814 wurde einfach so lapidar gesagt: Resturlaub auszahlen.
Da sollte sich der Schreiber mal genauer erkundigen, ehe er so einen gequirlten Käse von sich gibt!
Wenn der Auszubildende nicht vor Auflösung seines Arbeitsvertrages sich offiziel in seinem Betrieb wieder gesund meldet, dann verfällt der Resturlaub des laufenden Jahres!!!!
Also bitte künftig nicht so überflächlich die Fragen behandeln.