Erstellt am 04.07.2005 um 08:57 Uhr von Thomas
Wenn für euren Betrieb die Dienstreisekosten in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sind, ist diese Regelung maßgeblich. Falls es solche Regelungen für euren Betrieb nicht gibt, sind üblicher Weise Fahrtzeiten zumindest insoweit Arbeitszeit, wie sie in die betriebsübliche Arbeitszeit fallen. Die Fahrtzeiten von diesem Grundsatz abzukoppeln erscheint problematisch.
Fall ihr einen Betriebsrat habt, sollte der eine Betriebsvereinbarung zum Thema Diensreisen anstreben. Mustervorlagen dazu findet man bei www.soliserv.de