Erstellt am 28.06.2005 um 22:12 Uhr von otto
Entscheidend ist
1. wie lange Sie bisher ab 06.00 gearbeitet haben und
2. warum Ihr Arbeitgeber will, dass Sie jetzt erst um 07.00 mit der Arbeit beginnen.
Die Schwerbeschädigung spielt kaum eine Rolle.
Wenn er für die Änderung der Arbeitszeit einen dringenden betrieblichen Grund anführen kann, haben Sie wohl wenig Chancen, sich dem zu widersetzen. Aber: Gibt es diesen dringenden betrieblichen Grund. Wenn nein, hat der Arbeitgeber keine Chance, Ihre Arbeitszeit zu ändern. Es gelten hier die Regeln der Änderungskündigung.