Druckerei,z.Z. Auftragsflaute, 80MA, BR, TV
Wir befinden uns z.Z. beim Abfeiern von Überstunden.

Gehört es zu den Pflichten eines ArbNs, sich ständig
telefon. beim zuständigen Personal zu informieren,
ob Arbeit anliegt o. nicht bzw. was man für eine Schicht in der kommenden Woche hat? Oder ist es Sache des ArbG uns zu informieren?
Ich finde dazu nirgendwo Schriften, die das eindeutig
regeln. Auch nicht in unseren TV.