wir haben einen Mitarbeiter, der Überstunden angesammelt hat. Nun verlangt der AG, dass der Mitarbeiter diese abbummelt. Er schreibt fest wann dies passieren soll. Ist das zulässig - kann der AG bestimmen wann der MA die angefallenen Überstunden abbummelt?
Für Eure Hilfe vielen Dank im vorraus
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