Erstellt am 22.06.2005 um 10:56 Uhr von Werner
Zur ersten Frage: 0,98 also 1 mänlicher Br mußbzw.soll.
Zur zweiten Frage: Nein.
Erstellt am 22.06.2005 um 16:44 Uhr von Täve
Bei mindestens 5 Schwerbehinderten habt Ihr die Möglichkeit eine Schwerbehindertenvertretung zu bilden. Deren Sprecher hat das Recht an jeder BR-Sitzung und den Sitzungen der Ausschüsse beratend teilzunehmen. So hätten Ihr dann jemanden im BR. Stimmrecht hat derjenige allerdings nicht.
Täve