Erstellt am 22.06.2005 um 08:29 Uhr von nidis
Das müsstest Du mal genauer beschreiben. Arbeitet der MA schon? Was für ein Vertrag? Was meinst Du genau mit Rückgängig machen? Ist der Vertrag schon unterschrieben, aber der MA hat die Arbeit noch nicht begonnen?
Erstellt am 22.06.2005 um 08:32 Uhr von Kai
Der MA arbeitet noch nicht. Der Vertrag ist aber schon Unterschrieben. Nun möchte der AG diesen Bewerber doch nicht nehmen. Ist dies möglich??
Erstellt am 22.06.2005 um 08:37 Uhr von Viktor
Der Arbeitgeber kann nur den Vertrag kündigen. Es gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuchs auch in Hinblick auf Schadensersatzansprüche.
Erstellt am 22.06.2005 um 08:39 Uhr von Kai
kannst mir noch den/die §§ sagen?? Wäre toll!!
Kann man sagen, es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie in der Probezeit um diesen Vertrag wieder aufzuheben????
Erstellt am 22.06.2005 um 13:04 Uhr von Viktor
§ 622 BGB: Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Eskönnen andere tarifliche Fristen gelten.
Erstellt am 22.06.2005 um 18:48 Uhr von Rollie
Die Probezeit beginnt ja erst mit dem BEGINN des Arbeitsverhältnisses, deshalb gelten m.E. nicht die Probezeitenfristen, daher würde ich mich Viktors Aussage anschließen.