Hallo,
eine Kollegin wird nach Ihrer Elternzeit wiederkommen auf eine 20 Std./Woche Stelle. Sie hat vorher als Sachbearbeiterin von 10 - 14 Uhr gearbeitet. Jetzt soll Sie in einem anderen Bereich eingesetzt werden, direkter Kundenkontakt im Hause und von 14 -18 Uhr arbeiten. Das Problem ist das Sie für Ihr 2-jähriges Kind einen Kindergartenplatz zwischen 10 - 15 Uhr hat und somit Ihre Arbeitskraft nicht indem durch den AG angedachten Zeitraum 14-18 Uhr zur Verfügung stellen kann. Kann der AG Sie aus diesem Grunde betriebsbedingt kündigen?